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Auffrischung der Rettungsfähigkeit beim Schwimmen und im Wassersport in der Schule fällt aus
(fällt aus)
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Inhalt/Beschreibung |
Die nachgewiesene Rettungsfähigkeit (Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze) wird zur Erteilung von Schwimmunterricht und zum Unterrichten in Wassersportarten in der Schule vorausgesetzt. Deshalb sollte die Rettungsfähigkeit auf der Grundlage der Anforderungen des Rettungsschwimmabzeichens (Bronze) regelmäßig im Fünfjahresrhythmus aufgefrischt werden. Dieses Angebot dient als "Auffrischungskurs" zum Nachweis der Rettungsfähigkeit. Dazu werden folgende Inhalte gemäß der Rahmenvorgabe der DLRG – LV Hessen und der ZFS durchgeführt: - Erläuterung der Verordnungs- und Erlasslage über die Aufsicht über Schüler - Theoretische Grundlagen zum Retten (Erste Hilfe) und zur Wasserrettung - Übung zur Herz-Lungen-Wiederbelebung - Praktische Übungen u.a. zum Tauchen, Transportieren/Schleppen/Anlanden - Kombinierte Übung - Ergänzende Aspekte zum Schwimmunterricht Insbesondere über die erfolgreiche Durchführung der kombinierten Übung wird die Fähigkeit zum Retten wieder erneut nachgewiesen: 20m Anschwimmen in Bauchlage, Abtauchen, Heraufholen eines Gegenstandes, 20m Schleppen eines Partners, Anlandbringen des Geretteten und 3 min. HLW-Demonstration am Übungsphantom. Dieses Angebot findet in Kooperation mit der Zentralen Fortbildungseinrichtung für Sportlehrkräfte des Landes (ZFS) und der DLRG – LV Hessen statt. |
Zu erwerbende Fähigkeiten und Fertigkeiten |
Die Lehrkräfte können Schülerinnen und Schüler aus dem Wasser im Rahmen des Unterrichts von Wassersportarten retten. Sie kennen die Abläufe der Rettungskette und haben ihr theoretisches Wissen darüber aufgefrischt und auch im praktischen Handeln wieder geübt. |
Themenbereich |
Weiterentwicklung des Fachwissens, Didaktik und Methodik der Fächer, kompetenzorientierter Unterricht, Bildungsstandards |