Hessischer Bildungsserver / Lehrerbildung

Die neue Datenschutzverordnung für Schulen in Hessen

Thema Die neue Datenschutzverordnung für Schulen in Hessen freigegeben
Inhalt/Beschreibung

Seit Inkrafttreten der europäischen Datenschutz-Grundverordnung im Jahr 2018 sind zahlreiche Gesetze neu gefasst und angepasst worden. So auch das Hessische Schulgesetz im Jahr 2023. Dieses Gesetz enthält zahlreiche Ermächtigungen zum Erlass von Verordnungen durch das Hessischen Kultusministerium zum Thema Schuldatenschutz . Dies ist jetzt geschehen. Die neue Schul-Datenschutzverordnung für Hessen greift zahlreiche neue Themen auf und ist ein deutlich umfassenderes Werk als ihre Vorgängerin.

Bisherige Themen sind:
1. Zulässigkeit der Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung
2. Organisation des Datenschutzes an Schulen
3. Der/ die schulische Datenschutzbeauftragte

Neue Themen sind hinzugekommen:
1. Aktenführung
2. Nutzung der Lehrer- und Schülerdatenbank - LUSD
3. Das Schulportal Hessen
4. Klassenbücher und Kurshefte
5. Schülerausweis
6. Erreichbarkeit der Eltern per E-Mail
7. Einsatz von Videokonferenzsystemen
und vieles mehr.

Vor diesem Hintergrund vermittelt diese Schulung Wissen zum Datenschutzrecht (EU-Datenschutz-Grundverordnung, Hessisches Schulgesetz, Beschäftigtendatenschutz), zur Einordnung von Datenschutzsachverhalten in Kontrollverfahren sowohl der schulischen Personalräte als auch der schulischen Datenschutzbeauftragten und setzt diese Akteure in die Lage, ihren diesbezüglichen Kontrollrechten und -pflichten nachzukommen.

Dieser Lehrgang vermittelt erforderliches Wissen als Schulungs- und Bildungsveranstaltung gemäß § 40 (2) HPVG. Außerdem vermittelt er erforderliches Wissen als Fortschreibung Sachkenntnis bzw. Fachwissen der Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 (5) EU DS-GVO.
Diese Veranstaltung berücksichtigt die Neufassung des Hessischen Schulgesetzes von 2023.

Hinweis für Personalräte:
Falls für die Teilnahme am Lehrgang eine Reise nötig ist, hat der Personalrat nach § 42 Abs. 3 HPVG dies vorher dem Leiter der Dienststelle anzuzeigen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die als Personlaräte teilnehmen, benötigen für ihre Teilnahme einen Entsendebeschluss ihres Personalrates mit Hinweis auf den Veranstalter, den Inhalt sowie Datum und Ort der Schulung. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie von der lea Bildungsgesellschaft im Vorfeld der Schulung. Die Schulungskosten trägt das Land Hessen. In den Schulungskosten sind die Verpflegungskosten enthalten. Für Personalräte ist die Teilnahme entgeltfrei.

Zielgruppe: Schulische Personalräte (auch GPRS u. HPRS) und Datenschutzbeauftragte

Leitung: Roland Schäfer, Fachkraft für Datenschutz, dieDatenschützer Rhein Main. Neben seinem ehrenamtlichen Engagement betreibt er dieses Themenfeld auch hauptberuflich als externer Datenschutzbeauftragter und als Referent zum Thema...

Zu erwerbende Fähigkeiten und Fertigkeiten

Personalräte und Datenschutzbeauftragte können die Anwendung der neuen Datenschutzverordnung für Schulen in Hessen begleiten.

Themenbereich Qualifizierung für Tätigkeiten in den Mitbestimmungsorganen (z.B. Personalratsschulung)
Fächer/Berufsfelder kein Fachbezug
Zielgruppe(n) Mitglieder der Mitbestimmungsgremien
Schulform(en) Alle Schulformen
Veranstaltungsart Einzelveranstaltung
Bildungsregion Bildungsregion Frankfurt
Anbieter/Veranstalter
lea gemeinnützige bildungsgesellschaft mbH der GEW Hessen
Dana Lüddemann
Zimmerweg 12
60325 Frankfurt am Main
Fon: 069-97129327 
Fax:  
E-Mail: anmeldung@lea-bildung.de
Hinweis(e) Teilnehmer*innen aus anderen Regionen sind willkommen.
Leitung Dana Lüddemann
Dozentinnen/Dozenten Roland Schäfer
Dauer in Halbtagen 1
Zeitraum 24.09.2024 14:00 bis 17:00
Kosten 95,00€
Ort Frankfurt
Veranstaltungsnummer 0231003702
Interne Veranstaltungsnummer TR0625

Die Anmeldung zu dieser Veranstaltung muss über die Seiten der Akkreditierungsstelle erfolgen. Suchen Sie dort bitte nach Ihrer Veranstaltung (Veranstaltungsnummer: 0231003702) und folgen Sie den Anweisungen und Hilfen der Akkreditierungsstelle.

Vielen Dank.